Wahrnehmbarkeit von Leichtkollisionen und Unfallflucht

Die Frage, ob ein Fahrer eine Kollision wahrnehmen konnte, stellt sich bei Strafprozessen, in denen dem Angeklagten eine Unfallflucht vorgeworfen wird. Im Rahmen der technischen Begutachtung wird überprüft, ob die Kollision für den Fahrer visuell, akustisch oder taktil wahrnehmbar war.

Durch den Anstoß wirken auf das Fahrzeug Kräfte, die Beschleunigungen und Schwingungen hervorrufen,welche bei ausreichender Intensität beweissicher taktil wahrgenommen werden können.

Die subjektive akustischeWahrnehmung von Zeugen ist nicht auf die Wahrnehmung des Fahrers übertragbar, da der Fahrer durch den Fahrzeugaufbau akustisch abgeschirmt ist und im Fahrzeug Fremdgeräuschquellen auftreten.

Für eine technisch fundierte Begutachtung müssen Messergebnisse aus vergleichbaren Kollisionsversuchen ausgewertet werden und in das Gutachtenergebnis einfließen.

War die Kollision für den Fahrer wahrnehmbar?

Rückwärtiger Blick des Fahrers aus dem HeckfensterBild vergr��ern
Der Fahrer des rechten Fahrzeuges setzt aus der Parklücke zurück und schlägt dabei zu früh die Lenkung einBild vergr��ern
Das Fahrzeug berührt ein anderes parkendes FahrzeugBild vergr��ern
Der Fahrer setzt den Ausparkvorgang fort und streift das parkende Fahrzeug leichtBild vergr��ern
Konnte der Fahrer diese Kollision wahrnehmen?Bild vergr��ern
Ergebnisse der SchallpegelmessungBild vergr��ern
Akustische Wahrnehmbarkeit eines leichten KollisionsgeräuschesBild vergr��ern