Abstandsmessung

Nicht nur Geschwindigkeiten und Rotlichtverstöße werden überwacht, sondern häufig auch die Abstände von Fahrzeugen zum Vorausfahrenden. Diese Abstandmessungen werden dabei mit einer Messung der Geschwindigkeit kombiniert. Die Messung kann beispielsweise von einer Brücke erfolgen oder aus einem fahrenden Fahrzeug heraus.

Für die Brückenmessung wird oft ein Autobahnabschnitt gewählt. Das Messsystem besteht dabei aus mehreren Kameras, die einerseits den Abstand eines Fahrzeugs zu einem anderen dokumentieren und andererseits zur Identifikation des Fahrers und des Fahrzeugs (Kennzeichen) dienen. Eine auf der Brücke platzierte Kamera filmt dabei einen extra für Abstandsmessungen präparierten Bereich der Autobahn. In diesem Abschnitt sind definierte Markierungen vorhanden, die im Anschluss eine computergestützte Auswertung von Abstand und Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlauben.

Im Nachhinein lassen sich von technischer Sicht zum einen der Aufbau des Messsystems gemäß der Bedienungsanleitung und zum anderen die Auswertung der Filmaufzeichnung überprüfen. Dabei werden die Videoaufnahmen gesichtet und digital ausgewertet.

Bei der Messung aus einem nachfahrenden Fahrzeug heraus muss dies nicht an einer extra dafür vorgesehenen Örtlichkeit geschehen. Auch bei diesem Verfahren für die Überprüfung der Messung die Videoaufzeichnung ausgewertet. Lassen sich Anhaltspunkte für eine nicht vorschriftsmäßige Handhabung des Messgerätes oder für einen Messfehler finden, so kann das Ergebnis einer Abstandsmessung in Frage gestellt werden.