Sonderthemen

Im Bereich der Verkehrsunfälle kommt es an vielen Stellen zu Sonderfällen, bei deren Aufklärung besondere Maßnahmen eingesetzt werden. So stellt sich z. B. bei Strafprozessen die Frage, ob der Angeklagte eine Kollision wahrnehmen konnte oder vielmehr eine Unfallflucht begangen hat. Ebenfalls möglich ist es, dass ein Unfall nur vorgetäuscht wurde, um einen Versicherungsbetrug zu begehen. Sehr komplex ist darüber hinaus auch die Einschätzung, inwieweit ein Verkehrsteilnehmer aufgrund ungenügender Sichtverhältnisse eine Kollision verschuldet hat. Mithilfe von Kollisionsversuchen, Maßnahmen zur Manipulationsprüfung und der Erarbeitung neuer Kenntnisse zu modernen Lichttechniken klärt Schimmelpfennig + Becke diese verschiedenen Sachverhalte auf.